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Gärtnerwissen - kurz und bündig

In der Zeit vom 15.März bis 15. September ist es nicht gestattet Hecken und andere Gewächse, die Wildvögeln Unterschlupf bieten, zu beseitigen. Auch beim Formschnitt vorher schauen, ob nicht schon Heckenbrüter da sind. Und jetzt kommen auch die Bienen und Hummeln. Übrigens...wer sich für die Imkerei interessiert, hier ist der Link zum Imkerverband.

Mitmachen bei Vogelzählungen!

Gegenwärtige Angebote freier Parzellen

Unser Verein Am Reitplatz e.V. in Beeskow hat unbebaute Parzellen frei. Gut für neu Einsteiger individuelle Gartengestaltung unter Beachtung der Rahmengartenordung des Landesverbands der Gartenfreunde Brandenburg. Am Stadtrand von Beeskow an der B 87/B246. Zentrale Wasserentnehme vorhanden. Bewerber können sich an den Regionalverband wenden.

Kontakt unter 03366 338130 AB geschalten oder E-Mail: regionalverband.beeskowstorkow@gmail.com

Hier können (nur) von den Vorständen der Mitgliedsvereine Angebote eingestellt werden. Das Angebot bitte mit Bild (mindestens 300 x 200 Pixel) und Text per mail an den Regionalverband schicken

Einen Kleingarten in einem Verein erwerben

Bevor Sie sich von einem Vereinsmitglied, der seinen Garten aufgeben möchte, oder aus unserem Angebot einen Kleingarten auswählen, bedenken Sie bitte folgende Gesichtspunkte:
- Kann ich diese Parzelle zur kleingärtnerischen Nutzung problemlos von meinem Wohnort aus erreichen ?
- Bin ich in der Lage mindestens ein Drittel der Gartenfläche kleingärtnerisch zu bewirtschaften ?
Unter kleingärtnerischer Bewirtschaftung ist Anbau, Pflege und Ernte von Obst und Gemüse zum Eigenbedarf, die Pflege und Erhaltung von Blühgewächsen, Stauden und Sommerblumen und auch das Freihalten der Parzelle von unerwünschten Wildkräutern zu verstehen.
Natürlich kann und soll in einem Kleingarten auch entspannt und relext werden. Aber wer nur eine Bleibe für Wochenendurlaub und Grillparty sucht, ist vielleicht in einer Freizeitsiedlung besser aufgehoben.

Bei Interesse an unserem Angebot sind Ihnen die zuständigen Vorstände gern behilflich. Nehmen Sie einfach Kontakt auf, vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin.
Sie benötigen:
einen Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im Verein,
einen Kleingartenpachtvertrag, den Sie mit uns, dem Regionalverband abschließen,
einen Kaufvertrag, den Sie mit dem Vorpächter der Parzelle abschließen.
Diese Formulare erhalten Sie vom zuständigen Vorstand Ihres künftigen Kleingartenvereins.

Einen Kleingarten in einem Verein kündigen

Wenn Sie sich als Pächter einer Kleingartenparzelle entschlossen haben, Ihren Pachtvertrag zu kündigen, bedenken Sie bitte vor einer Kündigung folgende Gesichtspunkte:

1. Zu welchem Zeitpunkt kann ich kündigen ? (Das steht sicher in der Satzung Ihres Vereins) Teilen Sie deshalb Ihren Kündigungsentschluss so früh wie möglich Ihrem Vorstand im Verein mit. (In der Regel ist der Kündigungstermin in unseren Anlagen der 31. Mai zum 30. November des Gartenjahres)
2. Haben Sie schon einen Nachfolger für Ihre Pachtparzelle, oder bitten Sie den Verein, hierbei zu helfen ?
Ein vorzeitiger Pächterwechsel kann im gegenseitigen Einverständnis vereinbart werden, wenn sich Interessenten finden, welche die Pachtbedingungen akzeptieren und die Mitgliedschaft im Verein beantragen. Wenn die Parzelle an einen neuen Pächter übertragen werden kann, muss eine Bewertung durchgeführt werden, bevor der neue Pächter einen Kaufvertrag mit Ihnen abschließt. Ein Formular für den Bewertungsantrag erhalten Sie von Ihrem Vorstand. Ist kein Nachpächter vorhanden, muss nach einer mit dem Vorstand zu vereinbarenden Frist (max. 2 Jahre) die Parzelle vollständig von Ihnen beräumt werden. Es entsteht dann auch kein Anspruch aus einer Wertermittlung der Baulichkeiten und der Anpflanzungen
3. Wie muss die Parzelle auf die Abgabe vorbereitet werden ?
(Alte Gehölze entfernen, Sperrmüll entsorgen, private Gegenstände entfernen, Schäden an Gartenlaube und Zaun instandsetzen, Zählerstände von Energie und Wasser ablesen.
4. Welche finanziellen Verbindlichkeiten müssen bei der Beendigung des Pachtvertrages mit dem Verein beglichen werden ? (Pachtzins, Beitrag, Versicherungen, Energiekosten, Müllgebühren ect.)
Der Verein kann diese Zahlungen auch noch nach der Kündigung einfordern, oder auf den neuen Pächter übertragen, der dann die zu zahlende Kaufsumme um diese Beträge reduzieren kann.
5. Ein neuer Pächter ist von Ihnen über die Zahlungen öffentlicher Lasten, wie Grundsteuern oder Beiträge zu informieren, die er an Ihrer Stelle zu übernehmen hat.
Im Kaufvertrag ist durch beide Partner zu sichern, dass die Positionen aus der Bewertung nicht mit sonstigen privaten zu verkaufenden Utensilien (Rasenmäher, Mobiliar, ect.) im Kaufvertrag vermengt werden.

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